Die Taufe wird im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes vollzogen. Dabei wird das Haupt des Täuflings dreimal mit Wasser begossen. Sie geht auf den Taufbefehl Jesu Christi zurück.
Die Taufe ist in erster Linie eine Zusage der Liebe und des Segens Gottes. Mit der Taufe beginnt zudem kirchenrechtlich die Kirchenmitgliedschaft. Sie ist ihrem Wesen nach nicht wiederholbar.
Nur eine mit Wasser und auf den Namen des Dreieinigen Gottes (Vater, Sohn und Heiliger Geist) vollzogene Taufe ist gültig. Bei einer Taufe werden durch die Eltern in der Regel zwei Paten bestellt.
Auch bei einem Kirchenaustritt bleibt die Taufe gültig, sie wird also nicht wiederholt, wenn man wieder in die evangelische Kirche eintritt oder wenn man in einer anderen Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft gültig getauft worden ist.
Die Taufe wird in der Regel im Gemeindegottesdienst in der Kirche gefeiert. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann auch zu Hause, in Krankenhäusern und Kliniken getauft werden. Wenn für einen Menschen, besonders für ein neugeborenes Kind, Lebensgefahr besteht und ein Pfarrer oder eine Pfarrerin nicht mehr herbeigerufen werden kann, darf jeder Christ taufen. Voraussetzung ist, dass der Täufling oder die Eltern einverstanden sind.
Auch hier muss mit Wasser und auf den Namen des Dreieinigen Gottes (Vater, Sohn und Heiliger Geist) getauft werden. Diese "Nottaufe" ist danach der zuständigen Kirchengemeinde anzuzeigen.
Jeder Mensch kann getauft werden. In der Regel werden Kinder getauft. Aber auch Erwachsene werden getauft. Bei der Taufe eines Kindes versprechen Eltern und Paten, dass sie sich für eine christliche Erziehung einsetzen. Der Erwachsenentaufe geht eine Zeit der Vorbereitung mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer voran. Weil die Taufe nicht wiederholt werden kann, darf der Täufling nicht bereits in einer anderen Kirche gültig getauft worden sein.
Ein ungetauftes Kind, das in einer Familie in Adoptivpflegschaft lebt, kann nur getauft werden, wenn die Personensorgeberechtigten zustimmen. Das kann in einem nicht abgeschlossenen Adoptionsverfahren das Jugendamt sein. Ohne die Zustimmung der Personensorgeberechtigten kann das Kind nicht getauft werden. Wird das Kind mit Zustimmung der Personensorgeberechtigten getauft, muss ins Kirchenbuch der zur Zeit der Taufe gültige Name des Kindes eingetragen werden.
Dies ist nur ausnahmsweise und unter zwei Bedingungen möglich:
Mindestens eine Patin oder ein Pate muss der evangelischen Kirche angehören und zum heiligen Abendmahl zugelassen sein. Daneben können auch Mitglieder einer anderen christlichen Kirche, die der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angehört, als weitere Patinnen und Paten zugelassen werden.
Die Taufe eines Kindes soll zurückgestellt werden:
Nein. Da die Taufe zugleich die Aufnahme in eine konkrete Gemeinschaft ist, erfolgt sie immer innerhalb einer Konfession.
Taufe und Konfirmation gehören zusammen: In der Konfirmation bestätigen die Konfirmanden die Taufe, bei der Eltern und Paten stellvertretend das Taufversprechen gaben.
Die Konfirmation wird mit einem Gottesdienst gefeiert. Sie bildet den feierlichen Abschluss des kirchlichen Unterrichts.
Zur Kirchenmitgliedschaft reicht zwar die Taufe. Aber zusammen mit vielen Freunden in der Konfirmationsgruppe den christlichen Glauben verstehen zu lernen, ist bereichernd und wunderschön. Außerdem bekommen die Jugendlichen mit der Konfirmation besondere Rechte (siehe unten).
Ja. Der Unterricht ist Voraussetzung zur Konfirmation.
Ja. In der Regel werden die Eltern evangelischer Kinder schriftlich eingeladen, ihr Kind zum Konfirmandenunterricht anzumelden, wenn das Kind im 7. Schuljahr ist. Eltern können ein Kind auch von sich aus beim Pfarrer oder bei der Pfarrerin anmelden.
Ja, die Konfirmation ist möglich.
Ja. Die Konfirmation setzt voraus, dass der Konfirmand oder die Konfirmandin zur evangelischen Kirche gehört, also evangelisch getauft ist. Ist ein Kind nicht getauft, kann es dennoch am Konfirmandenunterricht teilnehmen. Der Unterricht dient dann als Vorbereitung für die Taufe. Das Kind wird auf seinen Wunsch während der Konfirmandenzeit oder im Konfirmationsgottesdienst getauft.
Mit der Konfirmation wird man zum Abendmahl zugelassen und erhält die Berechtigung, selbst ein Patenamt in der evangelischen Kirche zu übernehmen. Nach der Konfirmation kann man an kirchlichen Wahlen zum Presbyterium teilnehmen – aktiv ab dem 16. Lebensjahr und passiv ab dem 18. Lebensjahr. Die Konfirmation ist zudem die Voraussetzung für eine kirchliche Trauung.
Ja. Wer als Jugendlicher nicht konfirmiert wurde, kann als Erwachsener konfirmiert werden. Die Konfirmation findet dann nach einer Vorbereitung statt.
Die kirchliche Trauung ist eine gottesdienstliche Handlung. Den Eheleuten wird bezeugt, dass der Ehestand von Gott gestiftet ist und der Ehebund nach seinem Willen nur durch den Tod gelöst werden soll. Mann und Frau geloben, einander zu lieben und zu ehren und sich die Treue zu halten, bis der Tod sie scheidet. Den Eheleuten wird der Segen Gottes zugesprochen.
Ja. Die kirchliche Trauung kann nur stattfinden, wenn das Paar zuvor eine rechtsgültige Ehe eingegangen ist.
Wenigstens ein Ehepartner muss Mitglied der evangelischen Kirche und konfirmiert sein. Ist ein Ehepartner zwar Mitglied der evangelischen Kirche aber nicht konfirmiert, findet vor der Trauung eine Unterweisung im evangelischen Glauben statt. Die Konfirmation ist anzustreben.
Eine kirchliche Trauung sollte bei der Pfarrerin oder dem Pfarrer der örtlichen Kirchengemeinde rechtzeitig angemeldet werden. Vor jeder Trauung findet ein Traugespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer statt, die oder der die Trauung durchführt. Dabei geht es neben den Vorbereitungen für den Gottesdienst auch um das Verständnis von christlicher Ehe.
Zuständig für die Trauung ist der Pfarrer oder die Pfarrerin des Pfarrbezirks, zu dem einer der Partner gehört. Die Trauung kann aber auch in einer anderen Kirche stattfinden. In diesem Fall sollte sich das Paar an den Pfarrer oder die Pfarrerin wenden, der an der gewünschten Kirche Dienst tut. Soll nicht der Ortspfarrer die Trauung durchführen, sondern ein anderer, z. B. ein befreundeter Pfarrer, so muss der zuständige Ortspfarrer oder die zuständige Ortspfarrerin ein Einverständnis abgeben (Dimissoriale).
Ja. Gehört ein Ehepartner zur römisch-katholischen Kirche und ein Ehepartner zur evangelischen Kirche, kann eine evangelische Trauung stattfinden. Der römisch-katholische Ehepartner kann sich von seiner Kirche für die Trauung in der evangelischen Kirche die Lizenz zum Eingehen einer so genannten "Mischehe" und den Dispens von der Formpflicht zur Eheschließung nach katholischem Ritus erteilen lassen. Dann wird die Trauung auch von der katholischen Kirche als gültig anerkannt. Der katholische Ehepartner behält so seine Rechte in der katholischen Kirche.
Nein. Kirchenrechtlich gibt es keine ökumenische Trauung. Es gibt entweder eine katholische Trauung mit evangelischem Beistand oder eine evangelische Trauung mit katholischem Beistand. Die Trauung muss also kirchenrechtlich bei einer der beiden Konfessionen geschlossen werden. In der Regel ist das die Konfession, in deren Kirche die Trauung stattfindet. Zur Vorbereitung des Traugottesdienstes muss das Brautpaar mit den Pfarrern beider Konfessionen sprechen.
Ein Konfessionswechsel eines der Ehepartner wird heute weder von der evangelischen noch von der katholischen Kirche verlangt.
Die Trauung in der evangelischen Kirche kann nicht stattfinden,
Darüber hinaus gibt es Situationen, in denen die Entscheidung über eine kirchliche Trauung im seelsorglichen Ermessen der Pfarrerin oder des Pfarrers liegt.
Ist ein Ehepartner geschieden, liegt die Entscheidung über eine kirchliche Trauung in der seelsorglichen Verantwortung des Pfarrers oder der Pfarrerin.
Nein. Die kirchliche Trauung von gleichgeschlechtlichen Paaren ist aus theologischen und kirchenrechtlichen Gründen in der evangelischen Kirche von Westfalen nicht möglich (Stichwort: gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften).
Den Tag der Trauung bestimmt das Brautpaar. Trauungen sollen allerdings nicht in der Karwoche, am Buß- und Bettag, am Ewigkeitssonntag, am Ostersonntag, am Pfingstsonntag und am ersten Weihnachtstag stattfinden. Sonntags sind sie eher unüblich.
In vielen Gemeinden wird aus Anlass eines besonderen Jahrestages der Trauung auf Wunsch des Ehepaares ein Gottesdienst gefeiert. Die Trauung selber wird dabei nicht wiederholt.
Die kirchliche Bestattung ist eine gottesdienstliche Handlung. Dabei wird die Auferstehung der Toten verkündigt und des Verstorbenen und seines Lebens gedacht.
Gestaltet wird die kirchliche Bestattung nach der gültigen Gottesdienst-Ordnung (Agende). Musikalische Ausgestaltungen und persönliche Wünsche des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen können berücksichtigt werden, müssen aber mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer abgesprochen werden.
Der Bestattung geht ein seelsorglicher Trauerbesuch der Pfarrerin oder des Pfarrers bei den Hinterbliebenen voran.
In der Regel werden nur Mitglieder der evangelischen Kirche kirchlich bestattet. Andere können ausnahmsweise kirchlich bestattet werden, wenn dies aus seelsorglichen Gründen angezeigt scheint. Hat der Verstorbene jedoch ausdrücklich eine kirchliche Bestattung abgelehnt, kann er nicht kirchlich bestattet werden - auch dann nicht, wenn es der ausdrückliche Wunsch der Hinterbliebenen ist. In diesem Fall soll die Pfarrerin oder der Pfarrer die Hinterbliebenen seelsorglich begleiten.
Ja, wenn die Eltern oder Pflegeeltern es wünschen.
Ja. Ein Selbstmord ist kein Hinderungsgrund für eine kirchliche Bestattung.
Auf evangelischen Friedhöfen werden nicht nur evangelische Christen bestattet, wenn der evangelische Friedhof ein sogenannter "Monopolfriedhof" ist, also der einzige vor Ort. Ist ein anderer Friedhof in erreichbarer Nähe, kann das Presbyterium (Kirchenvorstand) beschließen, nur die Bestattung von Kirchenmitgliedern zuzulassen.
Eine Aussegnung ist eine Andacht mit Trauernden, die nach alter Tradition im Wohnhaus der verstorbenen Person gehalten wurde. Heute ist eine Aussegnung an unterschiedlichen Orten denkbar: am Sterbebett zu Hause, im Krankenhaus, im Alters- oder Pflegeheim oder im Abschiedsraum des Bestattungsunternehmens. Für viele Menschen sind die gebundene Form der Andacht und die Worte der Tradition hilfreich, um dem Unfassbaren Ausdruck zu geben. Bei der Aussegnung können Gegenstände einbezogen werden, die im Leben der verstorbenen Person eine Rolle gespielt haben oder die Beziehung der Angehörigen zum Toten zum Ausdruck bringen. Bitte sprechen Sie Ihre zuständige Pfarrerin oder Ihren zuständigen Pfarrer an, wenn Sie eine Aussegnung wünschen oder mehr Informationen benötigen.
Natürlich kann man auf Lieder bei der Trauerfeier verzichten. Aber bedenken Sie, dass der Gesang hilfreich sein und Ihnen in Ihrem Schmerz Trost spenden kann. Auch wenn Sie selbst nicht singen wollen oder können, gibt es meist Menschen im Trauergottesdienst, die mitsingen. Eine Alternative ist, neben dem Gesang ein oder zwei Instrumentalstücke spielen zu lassen.
Der Weg (zurück) in die Kirche führt in Westfalen in der Regel über die Kirchengemeinde, normalerweise die des Wohnortes. Wer sich diesen Schritt überlegt, sollte ein Gespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin suchen. Wer das ist, erfährt man im Zweifel durch einen Blick in das örtliche Telefonbuch: Unter "Kirchen, evangelische" findet man den richtigen Anschluss. Viele Kirchengemeinden finden Sie auch schon im Internet. Völlig "anonym" kann man also nicht Mitglied der evangelischen Kirche werden. Aufgenommen wird man vom Presbyterium (der Gemeindeleitung) der Kirchengemeinde, in deren Bereich man wohnt. Das ist die Regel.
Ja. Immer mehr Kirchenkreise bieten Eintrittsstellen an. Sie liegen meist zentral. Dort kann man die notwendigen Vorgespräche führen und in die Evangelische Kirche von Westfalen eintreten.
Wer eine besondere Bindung an eine andere als die Wohnsitzgemeinde hat und nach den örtlichen Verhältnissen auch dort am Gemeindeleben teilnehmen kann, kann als Ausnahmeregelung die Aufnahme auch in dieser "Wunschkirchengemeinde" beantragen. Besondere bürokratische Hindernisse gibt es dabei nicht.
Die Taufe ist einmalig. Sie wird von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Wiedereintrittswillige nicht noch einmal getauft, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.
Dann wird man durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst gehen in der Regel ein Taufunterricht oder ein paar Taufgespräche voraus. Der Täufling kann so den christlichen Glauben näher kennen lernen.
Zumeist nicht. Vorgesehen sind in der Regel nur ein Gespräch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin sowie die Teilnahme an einem Gottesdienst mit Teilnahme am Abendmahl. Aber natürlich sollte man sich vorher schon fragen, wie ernst man es mit der Kirche meint
Nicht ausdrücklich. Wenn gewünscht, kann aber der Eintritt in einem Gottesdienst bekannt gemacht werden.
Sofern man dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt ist, sollte man den Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.
Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z. B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen neun Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 899,99 € für Ledige, 1.703,99 € für Verheiratete und 2.258,99 € für Verheiratete mit einem Kind. Wer 2.500 € brutto im Monat verdient und verheiratet ist, zahlt nur 12,69 € Kirchensteuer monatlich. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld.
Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen.
Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.